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Vorab schon einmal einige wichtige Themen:

verbesserte Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen

Die Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen wurde ab dem 01. Januar 2009 verdoppelt auf einen Abzug bis zu 1.200 Euro jährlich ! Es sind die Arbeitskosten sprich Lohnkosten ansetzbar, nur diese. Dieser Dienstleistungsanteil von Handwerksrechnungen ist bis zu einer Summe von 6.000 Euro jährlich steuerlich ansetzbar. Das Finanzamt erstattet Ihnen maximal 20 %, entsprechen 1.200 Euro, durch Ihren Einkommensteuerbescheid. Diese Steuerermäßigung erhalten Sie auf Erhaltungsmaßnahmen sowie Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Berechtigt zum Abzug sind Eigentümer und auch Mieter. Die Ausgaben dürfen jedoch nur bei einem privaten Haushalt angesetzt werden. Sollten diese Rechnungen schon als Betriebsausgaben, Werbungskosten o. ä. verwendet werden, so ist ein Abzug nicht möglich. Wichtig ist, die Bezahlung der Handwerksrechnung muss durch Überweisung auf das Konto des Handwerksbetriebes erfolgt sein ! 

Klimaschutz - auch unter Ihrem Dach

Die Isolierung und Wärmedämmung sind mit Voraussetzungen um dauerhaft einen Aufenthalt unter dem Dachstuhl zu ermöglichen. Wärme steigt bekannterweise nach oben. Demzufolge ist es nur logisch die Dämmschicht direkt unter dem Dach anzubringen. Das hat vor allem Sinn, wenn das Dachgeschoß unbeheizt bleibt. Die Dämmschicht verhindert direkt am Dachsparren das Eintreten der Kälte in den Innenraum. Es gibt verschiedene Arten von Dämmstoffen. Tatsächlich ist es jedoch lohnenswert einmal etwas tiefer in die Tasche zu greifen. Ihr Portemonnaie wird es Ihnen auf die Jahre gesehen danken ! Die KfW-Bankengruppen bieten zahlreiche Formen von Fördermitteln an. Diese Fördermittel setzen sich meist aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen zusammen. Ihre Hausbank wird Ihnen mit Sicherheit weitere Auskünfte hierzu erteilen. Auch weitere Informationen können Sie auf der Homepage der KfW nachlesen.